Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 257/13

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin werden unter Zurückweisung der Beschwerden im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 08.11.2013 sowie der Ergänzungsbeschluss vom 14.02.2014 (jeweils 409 F 221/12) wie folgt abgeändert:

Das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht – Bonn vom 25.11.2009 (47 F 198/08) wird dahingehend abgeändert, dass der Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin bis Ende Mai 2015 befristet und er ab Dezember 2011 auf 450,00 €/Monat, ab Juni 2013 auf 300,00 €/Monat und ab Juni 2014 auf 150,00 €/Monat reduziert wird.

Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen werden dem Antragsteller zu 7/10 und der Antragsgegnerin zu 3/10 auferlegt.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.900,00 € festgesetzt.


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