Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 23/15

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23.12.2014 verkündete und am 06.01.2015 berichtigte Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts  Köln – 22 O 89/12 – wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Berufungsstreitwert wird auf 34.535,18 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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