Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 4/15

Tenor

Die Beschwerde der Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 17.11.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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