Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 6/16

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.12.2015 – 9 O 141/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


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