Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 154/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.08.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 33/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 16.778,61 € festgesetzt.


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