Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 W 6/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.11.2015 —10 O 364/15 — in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.02.2016 wird zurückgewiesen.


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