Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 251/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 U 66/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 8.171,87 € festgesetzt.


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