Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 28/16

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14.12.2015 gegen den den Antrag auf Klauselumschreibung ablehnenden Beschluss des Landgerichts Köln vom 20.11.2015 – 84 O 84/10 – auf ihre Kosten zurückgewiesen.


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