Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 93/15

Tenor

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 2015 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 66/14) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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