Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 107/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Juni 2015 verkündete Urteil der 84. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 231/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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