Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 83/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über die Bewährung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.


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