Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 87/16

Tenor

Es ist beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.03.2016 (21 O 463/15) nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.


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