Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 WF 34/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 10.03.2016 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 21.04.2016 – 229 F 74/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B, E, bewilligt.


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