Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 103/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.7.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 549/13) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.931,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 15.11.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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