Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 WF 82/16

Tenor

Das Jugendamt Köln wird darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 02.02.2016 (325 F 305/15) unzulässig geworden und deshalb zu verwerfen sein dürfte.

Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 31.08.2016.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.


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