Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 186/16

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 07.01.2016 wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.


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