Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 26/16

Tenor

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 21.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 123/15 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 123/15 – wird zurückgewiesen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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