Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 66/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.4.2016 (28 O 398/15) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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