Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 101/16

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.5.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 22 O 53/16 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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