Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 22/16

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Urteil vom 28.07.2016  - 15 O 85/16 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.09.2016 - 15 O 85/16 - wird als unzulässig verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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