Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 267/17

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten vom 24.10.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Aachen vom 06.10.2017, 700B VI 1495/17, wird zurückgewiesen.


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