Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 57/18

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 22.8.2018 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 20.9.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.


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