Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 10/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2015 – Az. 14 O 20/14 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 14.872 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz  seit dem 01.01.2011.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Unverzagt von Have, Rothenbaumchaussee 43, 20148 Hamburg in Höhe von 2.280,70 € freizuhalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 35 % und der Beklagte zu 65%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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