Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 74/18

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.03.2018 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen – 41 O 51/17 –

wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage nicht als unbegründet, sondern als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Aachen sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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