Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 W 46/18

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 17.10.2018 gegen die Wertfestsetzung durch Beschluss des Landgerichts Bonn vom 02.10.2018 (3 O 303/1715) in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 04.12.2018 (3 O 303/17) wird zurückgewiesen.


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