Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 193/17

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.05.2017, Az. 3 O 456/16 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger    9.316,30 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 91% und die Beklagte zu 9%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 80 % und  die Beklagte zu 20 %.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

                            Streitwert:

bis zum 20.09.2017:         bis               125.000,00 €

ab dem 21.09.2017:                              25.424,83 €


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