Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 47/18

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.03.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 231/17 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.


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