Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 U 26/18

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. August 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das vorbezeichnete Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.460,96 € festgesetzt.


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