Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 20 W 1/19

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 09.01.2019 (Az. LG Bonn 9 O 365/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Ablehnungsgesuch des Klägers vom 28.11.2018 wird für begründet erklärt, soweit sich dieses gegen Vorsitzenden Richter am Landgericht A richtet. Im Übrigen wird es für unbegründet erklärt.


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