Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 416/18

Tenor

  • I. Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

  • II. Die Sache wird durch den Linksunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

        III. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.


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