Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 30 O 563/18

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird unter Abänderung des Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.11.2018 - 30 O 563/18 - der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zu unterlassen, den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgend genannten Textes

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Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft angedroht, Ordnungshaft zu vollziehen an ihren Vorständen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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