Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 169/20

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 30.09.2020 – 8 O 305/19 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und der Anschlussberufung teilweise dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 3.379,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2019 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger  2/3 und die Beklagte  1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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