Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 12/20

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.12.2019 (4 O 77/19) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.475,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz tragen die Klägerin zu         57 % und die Beklagte zu 43 %.

    Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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