Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 26/22

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 22. September 2021 wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Rechtsbeschwerdegericht werden dem Betroffenen auferlegt.


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