Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 190/22

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten vom 23.08.2022 wird der am 22.08.2022 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Aachen, 700G VI 1086/22, aufgehoben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten vom 29.04.2022 auf Erteilung eines Alleinerbscheins erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.


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