Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 61/23

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 29. März 2023 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 58/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 40.000 € festgesetzt.


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