Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 26 W 12/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwertes wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Einzelrichter – vom 28.09 2023 (Az. 15 O 424/20) in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 30.10.2023 sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.12.2023 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 7.000,00 € festgesetzt wird.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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