Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 195/24

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 18.10.2024 gegen die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Siegburg vom 16.10.2024 – AB-N01 - 2 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zwischenverfügung wie folgt ergänzt wird:

Der Antragstellerin wird zur Behebung des Eintragungshindernisses anheimgestellt, bei dem Grundbuchamt vorzulegen:

a)      die Abschichtungsvereinbarung in notariell beglaubigter Form

oder

      notariell beglaubigter Berichtigungsbewilligungen der

      Antragstellerin und des eingetragenen Miterben

und

b)      eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Die Frist zur Vorlage bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Siegburg wird bis zum 31.12.2024 verlängert.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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