Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 28 Wx 7/24

Tenor

  • Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.11.2024 wird zurückgewiesen.

  • Die Gerichtskosten trägt die Rechtsbeschwerdeführerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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