Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORbs 30/25

Tenor

I. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

II. Der angefochtene Beschluss wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.


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