Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - IV A 734/76

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Leistungsbescheid des Beklagten vom 13. Februar 1975 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidenten vom 14. April 1975 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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