Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2586/90

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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