Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 2501/78

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Hauptsache erledigt ist.

In diesem Umfang ist das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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