Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 963/84

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Die Klage wird wegen eines weiteren Betrages in Höhe von 1.266,64 DM abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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