Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 24 B 2679/92

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller und der Beigeladene tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils selbst und die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte; Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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