Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1647/94

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 18.262,-- DM festgesetzt.


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