Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1648/96

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.733,54 DM festgesetzt.


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