Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 982/96

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Aachen vom 6. August 1996 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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