Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2008/96

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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