Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 793/95

Tenor

Das angefochtene Urteil wird ge-ändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Anschlußberufung wird zurückge-wiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Ver-fahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.